Haus- & Platzordnung Gäste am Transitcamping Seehamer See

Liebe Gäste unseres Campingplatzes, wir freuen uns über Ihren Besuch und bemühen uns, Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit Ihr Aufenthalt reibungslos und erholsam verläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:

  • Melden Sie sich bitte bei Ankunft gleich in der Rezeption an, auch dann, wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit als Tagesbesucher betreten. Wer unangemeldeten Personen Unterkunft gewährt, muss mit sofortigem Campingplatzverweis rechnen.
  • Die Gebühren für Gäste oder Tagesbesucher unseres Campingplatzes werden bei Anreise fällig. Die Höhe entnehmen Sie bitte unserer gültigen Gebührenordnung bzw. den entsprechenden Aushängen. Der ungenutzte Platzanspruch bleibt für die gebuchte Zeit, außer bei einem Platzverweis, bestehen. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.
  • Das Campen für Jugendliche unter 16 Jahren ist ohne Erziehungsberechtigten nicht gestattet. Für Jugendliche von 16 – 18 Jahren muss bei der Anreise eine schriftliche Einverständniserklärung des betreffenden Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
  • Beim Aufstellen von Zelten und Wohnwägen folgen Sie bitte den Anweisungen des Platzpersonals. Der Inhaber/Betreiber des Campingplatzes übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnwagen, Zelten, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.
  • Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standflächen einzufrieden. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes Zubehör gefährdet wird. Sämtliches Eigentum des Inhabers/Betreibers darf nur mit dessen Zustimmung verändert werden.
  • Im Interesse der Sauberkeit und Hygiene bitten wir Sie, die sanitären Anlagen sowie unsere Campingstellplätze so zu verlassen, wie Sie von Ihnen vorgefunden wurden. Kleinkinder dürfen in Begleitung Erwachsener die Sanitär- und Toilettenräume benutzen. Der anfallende Hausmüll ist nur in die dafür vorgesehenen Abfallbehältern und Müllcontainern zu entsorgen. Für die Entsorgung der Chemietoiletten stehen Entsorgungsstationen im Sanitärgebäude „München“ und „Salzburg“ zur Verfügung.
  • In den Sanitärgebäuden besteht Rauchverbot.
  • Die Mitnahme von Warmwasser aus den Sanitärgebäuden ist nicht gestattet.
  • Der Aufenthalt mit Hund ist erlaubt. Es besteht Leinenpflicht. Wir bitten darum, nur außerhalb des Campingplatzgeländes Gassi zu gehen.
  • Offene, bodenberührende Feuer sind auf dem gesamten Campingplatz verboten. Ausgenommen davon ist die Nutzung des Lagerfeuerplatzes im Seebereich nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch die Campingplatzverwaltung. Das Betreiben von zugelassenen Holzkohlegrillrosten und kleinen Feuerschalen (mit einem Durchmesser bis 50 cm und einer Bodenfreiheit von 30 cm) ist, unter Beachtung der bestehenden Waldbrandstufe, gestattet. 
  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie generell ruhestörenden Lärm. Stellen Sie Radio- und Fernsehgeräte, Bluetooth-Lautsprecher o.ä. immer so leise ein, dass sie andere nicht stören. Die Benutzung von Autoradios zur Beschallung und Notstromaggregate sind nicht gestattet. Während der Ruhezeiten sind auch laute Gespräche zu vermeiden.
  • Die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
  • Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren (Höchstgeschwindigkeit 10 km/h). Wir bitten im Interesse unserer Gäste darum, alle Kraftfahrzeuge nicht mehr als notwendig zu bewegen.
  • Das Waschen von Fahrzeugen jeglicher Art ist verboten.
  • Sie müssen sich nicht vor der Abreise bei der Rezeption abmelden. Erfolgt die Abreise jedoch erst nach 12.00 Uhr, wird eine Gebühr für die Spätabreise berechnet. Bitte hinterlassen Sie einen sauberen Standplatz. Für unsere Ferienhäuser und Jahrescamper gelten die Regelungen lt. Mietvertrag.
  • Die bevollmächtigten Mitarbeiter der Campingplatzverwaltung sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Das heißt, sie können die Aufnahme von Personen bzw. das Betreten des Campingplatzgeländes verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Gäste bzw. der Einhaltung der Campingplatzordnung erforderlich ist.
  • Der Vermieter haftet nicht für:
  • Verlust oder Beschädigung der vom Mieter eingebrachten Sachen einschließlich PKW,
  • Schäden, die durch Ausfall oder Störung von Strom- und Wasserversorgung entstehen,
  • Schäden und Verletzungen, die durch die Nutzung der sich auf dem Gelände des Transit-Campingplatzes Seehamer See befindlichen Geräte und Anlagen entstehen,
  • Schadensersatzansprüche als Folge von Lärmbelästigungen durch Dritte.
  • Mit dem Bezahlen der Campinggebühren bzw. Abschluss des Mietvertrages für einen Jahrescampingstellplatz wird diese Campingplatzordnung als verbindlich anerkannt.


Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt auf dem Campingplatz Seehamer See.